Unterrichtsbedingungen*

 

Anmeldung

Nach der Probestunde kann sich der Schüler bei der Klavierschule anmelden, wobei Unterrichtsort und -zeiten festgelegt werden. Ab Vertragsbeginn gelten die ersten drei Unterrichtseinheiten als Probezeit.

 

Ort

Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der Klavierschule statt.
Gegen Aufpreis kann Einzelunterricht auch im Hause des Schülers stattfinden.

 

Ferien

Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen in Hessen (bzw. Rheinland-Pfalz).

 

Gebühren

Die Unterrichtsgebühren werden als Jahreshonorar berechnet und in 12 Monatsraten aufgeteilt. Pro Unterrichtsjahr sind 36 Unterrichtseinheiten garantiert.

 

Unterrichtsausfall

Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden sind honorarpflichtig und können im allgemeinen nicht nachgeholt werden. Bei längerer nachweisbarer Krankheit des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von 2 Wochen für den Rest der Erkrankungszeit. Unterrichtsstunden, die durch Verhinderung der Lehrkraft ausfallen und zu einer Unterschreitung der Mindeststundenzahl (36) führen, werden außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgegeben, rückvergütet oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt. Der Unterricht ist nicht übertragbar.

 

Kündigung

Der Vertrag kann halbjährlich jeweils zum 28. Februar und 31. August von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

* gelten nicht für die 10er-Karte und den Schnupperkurs, die ohne Vertrag ablaufen